1. Die Schüler ganzheitlich fördern, d.h. jedem Schüler im Unterricht und in den Lerngruppen Erfolg und Anerkennung zuteil werden lassen und Freude am Lernen wecken.
2. Den Unterricht so organisieren, dass der individuellen Aufnahmefähigkeit, dem unterschiedlichen Lernvermögen und Arbeitstempo der Schüler Rechnung getragen wird.
3. Den Unterrichtsvormittag so gestalten, dass ein Wechsel von kognitiv bestimmten und musisch – künstlerisch sowie bewegungsorientierten Aktivitäten gewährleistet ist.
4. Bei der Vermittlung von Unterrichtsinhalten den Wertekanon des § 2, NSchG berücksichtigen: Sozialkompetenz und altersgemäße Mündigkeit anstreben, selbstständiges Handeln und Lernen fördern und dabei die individuelle Schülerpersönlichkeit berücksichtigen.
(überarbeitet im November 2004)


